Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Bobby Dazzler GmbH

 
Inhaltsverzeichnis:

 § 1 Anwendungsbereich

§ 2 Vertragsschluss

§ 3 Vertragsdurchführung

§ 4 Arbeitszeit und Überstunden

§ 5 Vergütung

§ 6 Fälligkeit und Verzug

§ 7 Stornierung

§ 8 Haftung

§ 9 Nutzungsrechte/Eigendarstellung

§ 10 Sonstiges

 
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Bobby Dazzler GmbH, Erich-Weinert-Straße 14, 10439 Berlin, nachfolgend „BD“ genannt, die von Unternehmern mündlich, telefonisch sowie über die Internetportale oder in sonstiger Form getätigt werden. Bei mündlichen (insb. telefonischen) Vertragsabschlüssen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als BD ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere wird der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BD widersprechen, schon jetzt widersprochen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die BD in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss
Die von BD auf Casting-Ausschreibungen des Auftraggebers hin gemachten Darsteller-Vorschläge stellen verbindliche Angebote seitens BD zu den in der Casting-Ausschreibung gemachten Bedingungen dar. Die Auswahl eines Darstellers durch den Auftraggeber stellt sodann die Annahme des Angebotes dar.

§ 3 Vertragsdurchführung
3.1
BD agiert in ihrer Funktion als Agentur ausschließlich als Vermittlerin zwischen dem Auftraggeber und dem Darsteller. Zwischen dem Darsteller und dem Auftraggeber kommt ein selbstständiges Vertragsverhältnis zustande.

3.2
BD ist durch den Darsteller hinsichtlich der Vertragsdurchführung vollumfänglich bevollmächtigt (hierzu auch unter § 3.3). Sämtliche Erklärungen des Auftraggebers betreffend den Darsteller sowie der Vertragsdurchführung sind somit an BD zu richten. Ebenso gibt BD sämtliche Erklärungen des Darstellers betreffend der Vertragsdurchführung in dessen Vollmacht gegenüber dem Auftraggeber ab. Ausschließlich Informationen zu Timing sowie Callsheets sind stets direkt an den Darsteller zu richten. BD ist jedoch zu jeder Zeit in die Kommunikation mit Darstellern einzubeziehen (bspw. durch gleichzeitige Übersendung einer Kopie oder im cc von E-Mails). Die Verpflichtung des Auftraggebers, sämtliche Kommunikation hinsichtlich der Vertragsdurchführung über BD zu führen, wirkt auch dann weiter, wenn der Darsteller nicht mehr bei BD unter Vertrag steht.

3.3
Die Bevollmächtigung durch den Darsteller i.S.d. § 3.2 Satz 3 der AGB umfasst insbesondere:

- die Rechnungsstellung durch BD namens und in Vollmacht des Darstellers
gegenüber dem Aufraggeber
- die Anmahnung offener Vergütungsrechnungen sowie deren außergerichtliche und
gerichtliche Geltendmachung
- Unterzeichnung von Verträgen
- Einsichtnahme in sämtliche Abrechnungen zwischen Auftraggeber und Darsteller
- die Verhandlung von Buy-Outs und Folge-Buy-Outs
- Weitergabe von Medien zur weiteren Vermarktung des Darstellers durch BD sowie
zur Selbstvermarktung des Darstellers

3.4
Der Auftraggeber hat BD sämtliche die Beauftragung betreffenden Unterlagen zu Abrechnungs- und Nachweiszwecken zukommen zu lassen.

3.5
Nebenabreden, Buchungsänderungen und Folgebuchungen zwischen dem Auftraggeber und dem Darsteller unter Umgehung des Vermittlungsvertrages sind untersagt. Soweit der Auftraggeber nachweislich gegen § 3.5 Satz 1 verstößt, hat er BD eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der üblicherweise vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch in Höhe von EUR 5.050,00, zu zahlen. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens durch BD bleibt unberührt.

3.6
Für das für die Vertragsdurchführung gewünschte Aussehen des Darstellers (Hair-Styling, Styling, Make-up etc.) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Sämtliche notwendigerweise im Vorfeld durchzuführende Maßnahmen (Friseur, Maniküre, Einkäufe etc.) erfolgen nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Auftraggeber und stets auf dessen Kosten.

§ 4 Arbeitszeit und Überstunden
4.1
Es gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sowie – soweit vorhanden – die entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen.

4.2
Unabhängig von entgegenstehenden tarifvertraglichen Regelungen beginnen Überstunden bei Drehabreiten ab der elften, bei Fotoshootings ab der 9 Stunde. Überstunden werden mit 10 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet.

4.3
Die Arbeitszeit beginnt grundsätzlich mit dem Eintreffen des Darstellers am vereinbarten Ort der Diensterfüllung. Sollte zuvor eine gemeinsame Anreise mit dem Auftraggeber (bspw. vom Hotel zum Ort der Diensterfüllung) notwendig sein, stellt dies ebenfalls Arbeitszeit dar. Auch selbstständige Anreisen des Darstellers, die länger dauern als 30 Minuten stellen Arbeitszeit dar. Der Tagessatz für Reisezeiten beträgt 50% des Tageshonorars. Vorbereitungshandlungen wie z.B. Make-up, Frisur etc. sind von der Arbeitszeit mitumfasst.

4.4
Endet der Auftrag nach 21 Uhr, so hat der Auftraggeber dem Darsteller etwaige Kosten der innerstädtischen Heimfahrt (z.B. Taxi, Uber, Carsharing usw.) zu ersetzen.

§ 5 Vergütung

5.1
Das Honorar des Darstellers setzt sich zusammen aus seiner Vergütung, dem Entgelt für Nutzungsrechte (Buy-Out) sowie anfallender Umsatzsteuer. Das Honorar ist in voller Höhe an BD zu entrichten. Die Berechnung des Boy-Outs erfolgt in branchenüblicher Höhe.

5.2
Soweit zwischen den Parteien nichts anders schriftlich vereinbart ist, beträgt die durch den Auftraggeber an BD zu entrichtende Vermittlungsprovision 20% der vereinbarten Gesamtvergütung (einschließlich u.a. des Honorars, Buy-Outs, Folge-Buy-Outs, evtl. Ausfallhonorare und sonstiger Honorare), jeweils zzgl. der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Provisionierung von Folge-Buy-Outs gegenüber BD besteht auch dann fort, wenn der Darsteller nicht mehr von BD vertreten wird.

5.3
Sämtliche Kosten für die Organisation und Durchführung von für die Vertragserfüllung notwendigen Reisen, die Verpflegung des Darstellers, Gesundheits-Testate etc. sind von dem Auftraggeber zu tragen.

5.4
Sofern dem Auftraggeber Forderungen oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber dem Darsteller zustehen, kann er diese nicht gegenüber BD aufrechnen oder geltend machen.

5.5
Zusätzliche Einsätze des Darstellers für bspw. Nachdrehs, Synchronisation usw. sind gesondert gemäß den vereinbarten Tagessätzen zu vergüten.

§ 6 Fälligkeit und Verzug
Sind vertraglich keine anderen Zahlungsbedingungenen vereinbart, sind sämtliche Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht BD ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

§ 7 Stornierung
7.1
Eine Buchung kann aus wichtigem Grund storniert werden. Einen wichtigen Grund zur Stornierung stellen höhere Gewalt oder Umstände dar, die eine Durchführung des Auftrags unzumutbar machen.

7.2
Die Stornierung ist BD unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage vor Dienstbeginn mitzuteilen. Bei Stornierungen, die weniger als 72 Stunden vor Dienstbeginn angezeigt werden, werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor Dienstbeginn angezeigt werden, werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig. § 7.2 Satz 2 und 3 gelten nicht, wenn es sich um Fälle höherer Gewalt handelt. In Fällen in denen sich der Auftraggeber auf höhere Gewalt beruft, hat er das Vorliegend dieser gegenüber BD darzulegen und zu beweisen.

7.3
Der Auftraggeber hat BD die Gründe der Stornierung zu nennen und nach Aufforderung entsprechende Nachweise vorzulegen. Erfolgt die Stornierung durch den Darsteller, wird sich BD nach besten Kräften bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden.

7.4
Erfolgt die Stornierung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder nicht rechtzeitig gem. § 6.2, so hat dieser die volle Vergütung zu entrichten. Etwaige ersparte Aufwendungen wird BD selbstverständlich bei der Festsetzung der Vergütung berücksichtigen.

7.5
Wetterbedingte Buchungen sind nur an dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Darstellers möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart wird, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Auftraggeber die Buchung gegenüber BD bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Dienstbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Honorars.

7.6
Um in der derzeitigen Pandemie-Lage sowie in Fällen höherer Gewalt einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Darstellers sowie des Auftraggebers herzustellen, werden bei Stornierungen wegen der aktuellen Lage zu Covid 19 oder in Fällen von Höherer Gewalt zunächst nur 50% der Tagesgage als Ausfallgage fällig. Anschließend wird BD sich bestmöglich bemühen dem Auftraggeber zu ermöglichen, den Auftrag bei Wegfall des den ausfallbedingenden Ereignisses nachzuholen. Sollte der Auftrag nicht binnen 6 Monaten nachgeholt werden, werden die restlichen 50% der Tagesgage in Rechnung gestellt.

§ 8 Haftung
8.1
Jegliche Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber BD sind, unabhängig vom Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, BD, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die BD, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. Insbesondere ist die Haftung von BD für das Handeln des Darstellers ausgeschlossen.

8.2
Sämtliche Angaben über den Darsteller auf der Internetplattform von BD bzw. in den Sedkarten (Maße, Fähigkeiten etc.) erfolgen ohne Gewähr.

8.3
Bei besonders risikoreichen Aufnahmen (z.B.: Stunts, Akrobatik, Arbeiten in der Höhe oder auf ungesichertem Terrain, Aufnahmen mit gefährlichen Tieren, Unterwasser, Benutzung von Feuer oder explosiven Stoffen, risikoreichen Autofahrten etc.) hat der Auftraggeber eine entsprechende Versicherung für den Darsteller abzuschließen. Derartige Aufnahmen sind stets im Vorfeld mit BD abzuklären. Wurde BD bei der Buchung nicht mitgeteilt, dass es sich um Aufnahmen mit einem erhöhten Risiko handelt, ist der Darsteller berechtigt, seine Diensterfüllung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar i.H.v. 100% des vereinbarten Gesamthonorars.

§ 9 Nutzungsrechte/Eigendarstellung
9.1
Sämtliche vertragsgemäßen Rechte zur Nutzung des im Rahmen des Auftrages erstellten Bildmaterials gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung des Darstellerhonorars sowie der Buy-Outs und der Agenturprovision auf den Auftraggeber über.

9.2
Das Nutzungsrecht des Auftraggebers ist auf das vereinbarte Produkt und die über die Buy-Outs vereinbarten Nutzungsformen begrenzt. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien sind die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte des Auftraggebers an dem entstandenen Bildmaterial auf einen Zeitraum von 12 Monaten sowie die ausschließliche Verwendung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens jedoch 6 Monate nach Abschluss des Auftrages. Jede Erweiterung der Nutzungsform sowie des Nutzungsumfangs durch den Auftraggeber bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen diesem und BD. Nutzt der Auftraggeber die Rechte über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus, so schuldet er hierfür entsprechend der Nutzung eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem ursprünglich geschlossenen Dienstvertrag, in Ermangelung einer entsprechenden Regelung nach den üblichen Sätzen von BD und in Ermangelung derer nach der ansonsten üblichen Vergütung. Unabhängig von der Art der Bemessung schuldet der Auftraggeber im Falle einer Überschreitung der vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gem. § 9.2 Satz 5 einen Verletzungsaufschlag in Höhe von 100 % der zu entrichtenden Vergütung.

9.3
Jede weitere Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Darstellernamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung seitens BD.

9.4
Im Fall der Verlängerung der Einräumung von Nutzungsrechten erhöht sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, der für jedes Jahr des Verlängerungszeitraums zu leistende Buy-Out um jeweils weitere 10% des ursprünglichen Buy-Outs. Die Erhöhung ist pro Jahr des Verlängerungszeitraums zusätzlich zu dem ursprünglichen Buy-Out zu zahlen (staffelweise Erhöhung der Buy-Outs um jeweils 10% pro Jahr; Beispiel: für das erste Jahr des Verlängerungszeitraums ist der ursprüngliche Buy-Out zzgl. 10% desselben zu zahlen, für das zweite Jahr des Verlängerungszeitraums ist der ursprüngliche Buy-Out zzgl. 20% desselben zu zahlen usw.).

9.5
BD und der Darsteller sind berechtigt, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erstellten Leistungen des Darstellers zur Selbstvermarktung im Inland in Form von Showreels und im Bereich Social Media zu nutzen. Hiervon mitumfasst sind Übersetzungen, Umgestaltungen oder andere Bearbeitungen der Leistungen des Künstlers. Soweit für den in Satz 1 genannten Zweck erforderlich, räumt der Auftraggeber dem Darsteller und DB das für die Zukunft jederzeit widerrufbare Nutzungsrecht an den Inhalten der Leistungen zur Eigendarstellung ein, sofern dieser an den Inhalten der Leistungen ein Urheber-,Leistungs- oder sonstiges Recht erworben hat.

9.6
DB ist über sämtliche Veröffentlichungen vollumfänglich (Datum, Dauer, Medium) mindestens 7 Tage vorher zu informieren.

§ 10 Sonstiges
10.1
Alle mit BD abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 2 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2
Für sämtliche Buchungen gilt die Mitteleuropäische Zeit (CET/MEZ).
10.3
Der Gerichtstand und gemeinsame Erfüllungsort der Parteien ist der Sitz von BD.
10.4
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.

Stand 24.02.2021
Bobby Dazzler GmbH
Erich-Weinert-Straße 14
10439 Berlin

CEO: Karolina Matheis
Verantwortlich für den Inhalt: Karolina Matheis

T: +49(0)30 43 65 900 17
M: +49 (0)1573 1910805
M: youare@bobby-dazzler.de